Wahlplakate – Werbung für politische Zwecke

 

Wähler gewinnen mit Aussenwerbung

Steht in Deutschland wieder eine Wahl bevor, wird den antretenden Parteien ein besonderes Recht in der Außenwerbung eingeräumt. In diesem Zeitraum zählt ausnahmsweise nicht das Motto "Wer zuerst kommt..."!

Eine bestimmte Zeitspanne vor den deutschen Wahlen, machen Parteien gerne über Wahlplakate auf sich und ihre Ziele aufmerksam – und die Nachfrage steigt von Jahr zu Jahr. Da mit einer Wahl ein wichtiges Ereignis bevorsteht, wird den Parteien für die politische Werbung ein Sonderrecht eingeräumt.

Einige Wochen vor der Wahl haben Wahlplakate (also Plakate, die eine Partei bewerben) Vorrang vor den Plakaten der Wirtshaftswerbung. Sie werden also bevorzugt plakatiert.

Für die politischen Zwecke ist ein Impressum, in dem Angaben zum Verfasser und der Druckerei zu finden sind, gesetzlich vorgeschrieben.


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